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Die Wahl der Leitung der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt für die Amtsdauer Februar 2027 bis Januar 2033 wird behandelt. Der Bericht der Wahlvorbereitungskommission liegt vor.
Die Finanzkontrolle ist die oberste Revisionsstelle des Kantons Basel-Stadt. Sie unterstützt den Grossen Rat bei der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege und ist organisatorisch dem Büro des Grossen Rats zugeordnet. Geleitet wird sie von einer in Finanzaufsichtsfragen ausgewiesenen Fachperson. Der Grosse Rat wählt die Leitung auf Antrag der Wahlvorbereitungskommission und nach Anhörung des Regierungsrates für sechs Jahre. Das sieht das Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz (SG 610.200) vor. Das Amt kann auch auf zwei Personen mit insgesamt maximal 100 Stellenprozenten aufgeteilt werden. Die Besoldung richtet sich nach jener der Zivilgerichtspräsidien.
Die Wahlvorbereitungskommission bereitet neben der Wahl der Richterinnen und Richter auch die Wahl der Leitungen von Ombudsstelle, Finanzkontrolle und Datenschutzbeauftragtem vor. Sie unterbreitet dem Grossen Rat Wahlvorschläge. Wahlorgan ist der Grosse Rat. Der Bericht der Kommission trägt die Geschäftsnummer 26.5337.01.
Aktuell wird die Finanzkontrolle von Herrn Daniel Dubois geleitet. Er ist Leiter der Finanzkontrolle und der Spezialrevision. Die neue Amtsdauer beginnt im Februar 2027. Die Wahl ist wichtig, weil die Finanzkontrolle unabhängig prüft, ob öffentliche Gelder rechtmässig und wirtschaftlich eingesetzt werden. Sie verkehrt direkt mit der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats. Ihre Berichte, etwa der Tätigkeitsbericht 2025, bilden daher eine Grundlage der parlamentarischen Aufsicht über die Staatsfinanzen.
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