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Das Schreiben des Regierungsrates zur Interpellation Nr. 58 von Frau Brandenburger betreffend die Sicherstellung einer fairen und nahtlosen Anstellung von PH-Absolventinnen und -Absolventen beim Berufsstart an Basler Schulen wird behandelt.
Die Interpellation betrifft den Berufseinstieg von Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule (PH) der FHNW an den Basler Schulen. Die PH FHNW bildet die meisten Lehrpersonen für die Nordwestschweiz aus. Angestellt werden Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt durch die Schulleitungen. Grundlage sind das kantonale Personalrecht und die Vorgaben des Erziehungsdepartements. Die Anstellungen erfolgen meist auf das neue Schuljahr im August. Weil Pensen, Stellenausschreibungen und Fristen je nach Schulstufe und Schule unterschiedlich geregelt sind, kann der Übergang von der Ausbildung in den Beruf holprig verlaufen. Das kann sich zum Beispiel in der Einstufung, in befristeten Verträgen oder in einer Lücke zwischen Studienabschluss und Stellenantritt zeigen.
Das Thema ist aktuell, weil in der Schweiz und auch in Basel seit Jahren ein Mangel an Lehrpersonen besteht. Viele Stellen werden mit Personen besetzt, die noch in Ausbildung sind oder keine Lehrdiplome haben. Das macht es wichtig, dass diplomierte PH-Absolventinnen und -Absolventen fair und lückenlos angestellt werden. Das betrifft auch ihre Lohneinstufung und ihre Planungssicherheit. Eine gute Anstellungspraxis kann helfen, junge Lehrpersonen im Kanton zu halten, und sie erhöht die Attraktivität des Lehrberufs.
Ich konnte keine aktuellen Quellen zur Interpellation selbst abrufen. Die konkreten Zahlen und Regelungen finden sich in der Antwort des Regierungsrates auf grosserrat.bs.ch und in den Angaben des Erziehungsdepartements unter bs.ch.
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