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Der Anzug von Frau Heer und Konsorten betreffend die Schaffung eines Mahnmals für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt wird behandelt.
Ein «Anzug» ist im Basler Grossen Rat ein parlamentarischer Vorstoss. Er beauftragt den Regierungsrat, ein Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten. Der Anzug von Frau Heer und Konsorten zur Schaffung eines Mahnmals für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt wurde am 9. September 2026 eingereicht. Er fragt, wie in der Stadt ein öffentliches Mahnmal für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen werden könnte. Die Geschäftsnummer lautet 26.5260.01. Wird ein Anzug überwiesen, muss der Regierungsrat in der Regel innert zwei Jahren Bericht erstatten. Ein Mahnmal wäre also noch nicht beschlossen, sondern würde zunächst geprüft.
Laut Anzugstext wäre ein solches Mahnmal ein weiterer Baustein im Engagement des Kantons für Schutz vor Gewalt, Prävention und Enttabuisierung. Als zentral gilt dabei, Fachwissen in die Gestaltung des Prozesses einzubeziehen. Der Begriff «geschlechtsspezifische Gewalt» umfasst körperliche, psychische, wirtschaftliche und sexualisierte Gewalt sowie Belästigung, die sich gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts richtet.
Das Thema ist in Basel aktuell. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie regionale Anlaufstellen und Schutzunterkünfte rufen jährlich unter dem Namen «Beide Basel gegen Gewalt an Frauen» zur Sensibilisierung auf. Die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» beginnt am 25. November und endet am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Frau Heer hatte zudem bereits 2024 einen Anzug zu einem Begleitdienst im Spital für Betroffene sexualisierter Gewalt eingereicht. Der Regierungsrat behandelte ihn am 10. September 2024. Zuletzt kritisierte der Feministische Streik Basel die Berichterstattung über ein Gerichtsurteil zu sexualisierter Gewalt. Das zeigt, wie umstritten der öffentliche Umgang mit dem Thema ist.
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