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Das Schreiben des Regierungsrates zur Interpellation Nr. 95 von Herrn Miozzari betreffend den langfristigen Einbezug der Zwischennutzungen im Hafen wird behandelt.
Die Interpellation betrifft die Zwischennutzungen im Basler Rheinhafen, vor allem im Gebiet Klybeck/Kleinhüningen. Dort sind in den letzten Jahren auf Arealen, die vorübergehend nicht gebraucht werden, kulturelle, gastronomische und gewerbliche Angebote entstanden. Zwischennutzungen sind befristete Nutzungen von Flächen oder Gebäuden, die für spätere Entwicklungen reserviert sind. Üblicherweise werden sie über kurze Mietverträge oder Gebrauchsleihen geregelt. Für die Betreiber bedeutet das eine geringe Planungssicherheit.
Hintergrund ist der Strukturwandel im Hafen- und Industrieareal im Norden Basels. Der Kanton entwickelt dort mit dem Stadtteil «Klybeck» und der Transformation des Hafenareals neue Quartiere. Zudem soll der Güterumschlag langfristig im Projekt «Gateway Basel Nord» gebündelt werden. Dadurch werden Flächen frei, die zuerst zwischengenutzt werden und später womöglich Wohn-, Gewerbe- oder Infrastrukturprojekten weichen müssen. Zuständig sind unter anderem der Regierungsrat und das Präsidialdepartement mit der Stelle für Zwischennutzung (Kantons- und Stadtentwicklung). Die Hafenflächen werden grösstenteils von den Schweizerischen Rheinhäfen verwaltet. Für sie gelten besondere Vorgaben, etwa zu Hafenbetrieb, Sicherheit und Baurecht.
Für die Bevölkerung ist das Thema wichtig, weil Zwischennutzungen das Quartierleben und das kulturelle Angebot prägen und eine Identität aufbauen. Eine Frage ist, ob und wie solche Nutzungen bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden. Möglich wäre es, sie weiterzuführen, zu verlagern oder ganz zu beenden. Dabei geht es um Mietbedingungen, Planungssicherheit, Standortalternativen und Mitsprache. Ich konnte die aktuellen Angaben des Kantons nicht prüfen. Die Details finden sich in der Antwort des Regierungsrates auf grosserrat.bs.ch.
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